Freien-Mitarbeiter-/Subunternehmer-Vertrag

Externe Dienstleister, mit Rechteübertragung.

ENTWURF. Sorgfältig erstellte Vorlage nach deutschem Recht, keine Rechtsberatung. Vor dem ersten echten Einsatz prüfen und Platzhalter (in eckigen Klammern) befüllen.

§ 1 Parteien und Vertragsart

Zwischen WEBESOR, David Krölls, Georgstraße 38, 30159 Hannover ("Auftraggeber"), und [Name/Firma des Dienstleisters], [Anschrift] ("Auftragnehmer"), wird ein Vertrag über die freie/selbstständige Erbringung von Dienst-/Werkleistungen geschlossen. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.

§ 2 Leistung

Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen: [Leistungsbeschreibung, z. B. Entwicklung, Design, Text, Content]. Umfang, Termine und Vergütung einzelner Aufträge werden je Projekt in Textform (z. B. Angebot/Bestellung) konkretisiert. Der Auftragnehmer ist in der Ausführung frei und nicht weisungsgebunden hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort.

§ 3 Vergütung und Abrechnung

Die Vergütung beträgt [Betrag] EUR [pro Stunde/pauschal je Auftrag] zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer stellt ordnungsgemäße Rechnungen; Zahlungsziel [14] Tage. Mit der Zahlung sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 4 Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber an allen im Rahmen dieses Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten, übertragbaren und unterlizenzierbaren Nutzungsrechte, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Weitergabe an Endkunden des Auftraggebers. Die Übertragung ist mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. Eingesetzte Open-Source-/Drittkomponenten bleiben ihren Lizenzen unterworfen und sind offenzulegen.

§ 5 Rechtefreiheit und Freistellung

Der Auftragnehmer sichert zu, dass seine Leistungen frei von Rechten Dritter sind und er zur Rechteübertragung berechtigt ist. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen.

§ 6 Verschwiegenheit und Datenschutz

Der Auftragnehmer wahrt über alle ihm bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsinterna des Auftraggebers und seiner Kunden Stillschweigen, auch nach Vertragsende. Zugangsdaten werden vertraulich behandelt. Soweit er personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).

§ 7 Status, Sozialversicherung, Steuern

Der Auftragnehmer ist selbstständig tätig und für die Abführung seiner Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst verantwortlich. Er versichert, im Wesentlichen für mehrere Auftraggeber tätig zu sein bzw. dies anzustreben, und keine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers zu erfolgen (Vermeidung von Scheinselbstständigkeit). Er darf, soweit nichts anderes vereinbart ist, geeignete Erfüllungsgehilfen einsetzen.

§ 8 Wettbewerb und Abwerbeverbot (optional)

[Optional: Der Auftragnehmer wirbt während der Zusammenarbeit und für [12] Monate danach keine Kunden oder Mitarbeiter des Auftraggebers ab und tritt gegenüber vermittelten Kunden nicht unmittelbar an. Diese Klausel bei Bedarf streichen oder anpassen.]

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Für einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

§ 10 Laufzeit und Schlussbestimmungen

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von [zwei Wochen/einem Monat] in Textform gekündigt werden; laufende Einzelaufträge werden abgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Es gilt deutsches Recht; Änderungen bedürfen der Textform; unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit des Übrigen nicht.