Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)

Beidseitig, für Kunden- und Partnergespräche.

ENTWURF. Sorgfältig erstellte Vorlage nach deutschem Recht, keine Rechtsberatung. Vor dem ersten echten Einsatz prüfen und Platzhalter (in eckigen Klammern) befüllen.

§ 1 Parteien und Zweck

Diese Geheimhaltungsvereinbarung wird geschlossen zwischen WEBESOR, David Krölls, Georgstraße 38, 30159 Hannover, und [Vertragspartner], [Anschrift]. Zweck ist der Austausch vertraulicher Informationen im Rahmen von [Projekt/Vorhaben, z. B. Angebotsprüfung, Zusammenarbeit]. Die Vereinbarung gilt beidseitig; beide Parteien können offenlegende und empfangende Partei sein.

§ 2 Vertrauliche Informationen

Vertraulich sind alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen, die eine Partei der anderen offenlegt, insbesondere technische Daten, Konzepte, Quellcode, Preise, Kunden- und Geschäftsdaten, Strategien sowie personenbezogene Daten, unabhängig von der Form der Übermittlung.

§ 3 Pflichten

Die empfangende Partei verwendet vertrauliche Informationen ausschließlich für den vereinbarten Zweck, hält sie geheim, schützt sie mit angemessener Sorgfalt und macht sie nur solchen Mitarbeitern/Beauftragten zugänglich, die sie kennen müssen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der offenlegenden Partei in Textform.

§ 4 Ausnahmen

Keine Vertraulichkeitspflicht besteht für Informationen, die nachweislich (a) öffentlich bekannt sind oder werden ohne Verschulden der empfangenden Partei, (b) bereits rechtmäßig bekannt waren, (c) von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden oder (d) unabhängig entwickelt wurden. Eine gesetzlich oder behördlich angeordnete Offenlegung ist zulässig; die betroffene Partei wird, soweit zulässig, vorab informiert.

§ 5 Kein Rechteübergang

Die Offenlegung begründet keine Lizenz und keine Übertragung von Rechten am geistigen Eigentum. Alle Rechte verbleiben bei der offenlegenden Partei.

§ 6 Dauer und Rückgabe

Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und [24/36] Monate darüber hinaus; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt sie zeitlich unbegrenzt, solange die Voraussetzungen vorliegen. Auf Verlangen gibt die empfangende Partei vertrauliche Unterlagen zurück oder löscht sie und bestätigt dies.

§ 7 Vertragsstrafe (optional)

[Optional: Für jeden Fall einer schuldhaften, erheblichen Verletzung dieser Vereinbarung verspricht die verletzende Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag] EUR; die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Diese Klausel streichen, wenn keine Vertragsstrafe gewünscht ist.]

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Änderungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von WEBESOR.