Arbeitsvertrag

Für Angestellte, deutsches Arbeitsrecht (NachwG).

ENTWURF. Sorgfältig erstellte Vorlage nach deutschem Recht, keine Rechtsberatung. Vor dem ersten echten Einsatz prüfen und Platzhalter (in eckigen Klammern) befüllen.

§ 1 Vertragsparteien und Beginn

Zwischen WEBESOR, David Krölls, Georgstraße 38, 30159 Hannover ("Arbeitgeber"), und [Name], geb. [Datum], [Anschrift] ("Arbeitnehmer"), wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen. Das Arbeitsverhältnis beginnt am [Datum] und wird [auf unbestimmte Zeit / befristet bis [Datum] gemäß TzBfG] geschlossen.

§ 2 Probezeit

Die ersten [sechs] Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

§ 3 Tätigkeit und Arbeitsort

Der Arbeitnehmer wird als [Positionsbezeichnung] eingestellt. Die Tätigkeiten ergeben sich aus der Stellenbeschreibung. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer im Rahmen billigen Ermessens auch andere zumutbare, gleichwertige Aufgaben zuweisen. Arbeitsort ist [Ort]; [ggf. mobiles Arbeiten nach gesonderter Regelung].

§ 4 Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt [40] Stunden [bei Teilzeit: [X] Stunden]. Beginn, Ende und Pausen richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen und dem Arbeitszeitgesetz. Überstunden werden [durch Freizeit ausgeglichen / gesondert vergütet] nach vorheriger Abstimmung.

§ 5 Vergütung

Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogehalt von [Betrag] EUR, zahlbar zum Monatsende auf ein von ihm benanntes Konto. [Ggf. Zusatzleistungen wie Sonderzahlungen, Zuschüsse; diese sind freiwillig und begründen auch bei wiederholter Gewährung keinen Rechtsanspruch für die Zukunft.]

§ 6 Urlaub

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf [X] Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub bei einer Fünf-Tage-Woche (mindestens der gesetzliche Anspruch nach BUrlG). Der Urlaub wird unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange gewährt.

§ 7 Arbeitsverhinderung und Entgeltfortzahlung

Der Arbeitnehmer zeigt jede Arbeitsverhinderung unverzüglich an und legt bei Krankheit spätestens ab dem [vierten / vereinbarten] Tag eine ärztliche Bescheinigung vor. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.

§ 8 Verschwiegenheit und Datenschutz

Der Arbeitnehmer wahrt über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Angelegenheiten des Arbeitgebers und seiner Kunden während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Stillschweigen. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben (DSGVO/BDSG) und zur Vertraulichkeit über verarbeitete personenbezogene Daten.

§ 9 Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschaffenen Arbeitsergebnisse stehen dem Arbeitgeber zu. An urheberrechtlich geschützten Werken (u. a. Software, Design, Texte) räumt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte einschließlich Bearbeitung und Weitergabe ein; dies ist mit der Vergütung abgegolten. Für Erfindungen gilt das Arbeitnehmererfindungsgesetz.

§ 10 Nebentätigkeit

Entgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Anzeige und Zustimmung des Arbeitgebers in Textform; die Zustimmung darf nur bei Beeinträchtigung berechtigter betrieblicher Interessen (insbesondere Wettbewerb, Arbeitszeitgesetz) verweigert werden.

§ 11 Kündigung

Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 622 BGB); eine Verlängerung der Frist für den Arbeitgeber gilt entsprechend für den Arbeitnehmer. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze erreicht [bzw. bei Befristung mit Fristablauf].

§ 12 Ausschlussfristen

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit in Textform geltend gemacht und bei Ablehnung innerhalb weiterer drei Monate eingeklagt werden. Ausgenommen sind Ansprüche aus Vorsatz, auf den gesetzlichen Mindestlohn sowie sonstige unabdingbare Ansprüche.

§ 13 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzlich zulässige Regelung. Es gilt deutsches Recht. Nebenabreden bestehen nur, soweit schriftlich vereinbart.

Unterschriften

Ort, Datum: __________________________ Arbeitgeber (WEBESOR, David Krölls): __________________________ Arbeitnehmer ([Name]): __________________________